Erfolglose Suche nach Haftungsverantwortlichen im Falle eines deutschen Super-GAUs

Spätestens nach der Atomkatastrophe in Fukushima sind die brutalen Folgen und Gefahren der Kernenergie wieder präsenter denn je. Auch in Deutschland verspürt man große Angst vor einem atomaren Super-GAU, zumal die Bundesrepublik mit Tihange, Fessenheim und Temelin geradezu von Kernkraftwerken umzingelt ist.

Die Gefahr vor atomaren Katastrophen sowie gesundheitlichen Schäden im Falle eines Super-GAUs bereiten den Menschen in erster Linie immer die größten Sorgen. Gleichzeitig würden sich dabei zwangsläufig aber auch finanzielle Defizite für die Betroffenen ergeben, mit denen sie sich auseinandersetzen müssten.

Die Wohn- und Menschendichte ist in Deutschland, ebenso wie in den meisten anderen europäischen Ländern, sehr hoch. Folglich wären die Konsequenzen bei einer atomaren Nuklearkatastrophe in Europa fatal und vielerorts massiv spürbar. Neben gesundheitsschädlichen Auswirkungen, würden die Katastrophenopfer jedoch auf den entstandenen Schäden sitzen bleiben. Finanzielle Belastungen kommen also zur ohnehin schon diffizilen Situation hinzu.

Der Grund dafür liegt darin, dass die erwarteten Kosten viel höher sind als die in den fünf internationalen Abkommen fixierten Handlungssummen. So handelt es sich bei einer Nuklearkatastrophe insgesamt um Kosten im Drei-Milliardenbereich, während für AKW-Betreiber lediglich Haftungsgrenzen im Drei-Millionenbereich vereinbart sind. Die monetäre Kluft zwischen realen Kosten und Haftungszahlung ist demnach riesig. Außerdem besitzen die Schadensopfer keine Entschädigungsansprüche staatlicherseits. Woher also sollten die Geschädigten eine entsprechende Entschädigungssumme im Katastrophenfall erhalten, wenn AKW-Besitzern erstens die entsprechenden finanziellen Kapazitäten fehlen und die deutsche Regierung zweitens zu keiner adäquaten Hilfe gezwungen ist? Eine Frage, zu der es im Moment schlichtweg keine Antwort gibt.

Die GGSC kritisiert diese Regelungen scharf und äußert sich zu vorliegender Ungleichbehandlung im Namen potentieller Opfer von Nuklearkatastrophen: „Das internationale Atomhaftungsrecht dient mehr dem Schutz der Nuklearwirtschaft als dem Opferschutz.“ Die finanzielle Absicherung der AKW-Betreiber sei gewährleistet, die Opfer jedoch würden womöglich ohne Unterstützung auf ihren Trümmern festsitzen. Um tatsächliche Fairness zu garantieren hilft letzten Endes nur die komplette Abschaltung diverser Atomkraftwerke. Dann wären Versicherungen allgemein hinfällig, weil Katastrophen und Schäden erst gar nicht existieren würden.

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